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Folge 4: Lohn für pflegende Angehörige — was möglich ist

Angehörige pflegen und dafür angestellt werden: Rechte, Stunden, Absicherung — klar erklärt.

Herbst · Angehörige · ca. 6 Min.

Folge 4 · Herbst · Angehörige · ca. 6 Min.

Lohn für pflegende Angehörige — was möglich ist

Stimme: Roxane

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Lohn für pflegende Angehörige — was möglich ist

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Herzlich willkommen zum Global Sana Podcast. Ich bin Roxane. Diese Folge ist anders als die vorherigen. Sie ist persönlicher, und sie betrifft möglicherweise jemanden, den Sie kennen.

Es geht um Menschen, die einen Angehörigen pflegen. Zuhause. Jeden Tag. Ohne Vertrag, ohne Lohn, ohne Feierabend.

In der Schweiz leisten Angehörige einen erheblichen Teil der gesamten Pflegearbeit. Es sind meistens Frauen. Sie sind oft zwischen fünfzig und siebzig. Viele von ihnen reduzieren ihr Pensum, geben ihre Stelle auf oder verzichten auf eine Beförderung. Und fast alle sagen denselben Satz, wenn man sie fragt, wie es ihnen geht: Es geht schon.

Ich möchte Ihnen heute eine Information geben, die viele nicht haben. Und die den Alltag von Familien im Kanton Zürich verändern kann.

Pflege durch Angehörige kann entlöhnt werden.

Das ist kein Trick und keine Grauzone. Es ist ein etabliertes Modell. Es funktioniert so: Bestimmte Spitex-Organisationen stellen die pflegende Angehörige regulär an. Als Mitarbeiterin. Mit Arbeitsvertrag. Die geleistete Grundpflege wird dann über die Krankenversicherung abgerechnet, so wie sie es auch würde, wenn eine externe Pflegefachperson käme.

Die Angehörige erhält dafür einen Stundenlohn. Je nach Organisation, Qualifikation und Einsatz liegt dieser im Kanton Zürich bei bis zu rund zweiundvierzig Franken pro Stunde.

Ich lasse das kurz wirken. Arbeit, die heute unbezahlt geleistet wird, kann bezahlt werden.

Was das praktisch bedeutet, lässt sich am besten an einem Beispiel zeigen. Ich beschreibe eine Situation, wie sie uns in Beratungen typischerweise begegnet.

Eine Frau Anfang sechzig aus dem Zürcher Unterland. Ihre Mutter, sechsundachtzig, lebt seit einem Schlaganfall bei ihr. Die Tochter hat ihr Pensum auf vierzig Prozent reduziert. Sie hilft beim Aufstehen, beim Waschen, beim Anziehen, bei den Mahlzeiten, bei den Medikamenten. Sie steht nachts auf. Sie organisiert Arzttermine. Das summiert sich auf zwanzig bis fünfundzwanzig Stunden Pflege pro Woche.

Diese Frau hat kein Einkommen aus dieser Arbeit. Sie hat einen Einkommensverlust wegen dieser Arbeit. Und sie zahlt weniger in ihre Altersvorsorge ein, ausgerechnet in den Jahren, in denen das am meisten wehtut.

Über eine Anstellung bei einer entsprechenden Spitex-Organisation ändert sich diese Rechnung fundamental. Aus unsichtbarer Arbeit wird ein Arbeitsverhältnis. Mit Lohn. Und, das ist der zweite entscheidende Punkt, mit Sozialversicherungsbeiträgen. A H V. Und je nach Modell und Pensum auch Pensionskasse.

Damit schließt sich eine Vorsorgelücke, die sonst dauerhaft offen bleibt.

Jetzt die ehrlichen Voraussetzungen, denn ich möchte hier nichts beschönigen.

Erstens. Es braucht eine ärztliche Pflegebedürftigkeits-Abklärung. Ein Arzt muss den Pflegebedarf feststellen und verordnen. Ohne diese Grundlage geht nichts.

Zweitens. Abgerechnet wird die Grundpflege. Also Körperpflege, Mobilisation, Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens. Haushaltsarbeiten wie Kochen, Putzen oder Einkaufen fallen in der Regel nicht darunter.

Drittens. Die pflegende Person wird angestellt und durchläuft eine Einführung und Schulung. Sie wird fachlich begleitet und kontrolliert. Das ist keine Schikane, das ist Qualitätssicherung, und es ist im Interesse aller Beteiligten.

Viertens. Nicht jede Spitex-Organisation bietet dieses Modell an. Es gibt im Kanton Zürich mehrere Anbieter, sie unterscheiden sich erheblich in Konditionen, Betreuungsqualität und Ausrichtung. Diese Wahl ist keine Formalität. Über diesen Unterschied sprechen wir in einer der nächsten Folgen ausführlich.

Und dann ist da noch eine Sache, die ich nicht auslassen möchte, weil sie in jedem echten Gespräch kommt.

Viele Angehörige zögern. Nicht wegen der Bürokratie. Sondern weil sie ein schlechtes Gefühl dabei haben, für die Pflege des eigenen Vaters oder der eigenen Mutter Geld zu nehmen.

Dazu ein Gedanke. Wenn Sie diese Arbeit nicht leisten würden, müsste jemand anderes sie leisten. Und diese Person würde selbstverständlich dafür bezahlt. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum ausgerechnet Ihre Arbeit gratis sein soll, nur weil Sie die Tochter sind. Ihre Zuwendung bleibt Zuwendung. Was sich ändert, ist nur, dass Sie es sich leisten können, sie weiter zu geben.

Denn das ist das eigentliche Risiko. Nicht die fehlende Bezahlung. Sondern der Punkt, an dem eine Angehörige nicht mehr kann und die pflegebedürftige Person ins Heim muss, weil das System zuhause zusammengebrochen ist.

Wir haben deshalb einen Leitfaden zusammengestellt: Pflege durch Angehörige im Kanton Zürich. Darin finden Sie die Voraussetzungen im Detail, die Schritte von der ärztlichen Abklärung bis zum Arbeitsvertrag, die Fragen, die Sie einer Spitex-Organisation vor der Unterschrift stellen sollten, und eine Übersicht der Anbieter, die dieses Modell anbieten.

Sie finden ihn unter globalsana.ch/angehoerige. Das ist a n g e h o e r i g e. Kostenlos.

Und wenn Sie gerade mitten in dieser Situation stecken: Buchen Sie ein kostenloses Gespräch von dreißig Minuten. Wir gehen Ihre konkrete Lage durch, klären, ob das Modell für Sie in Frage kommt, und begleiten Sie durch die Abklärung. Video oder Telefon. Der Termin ist auf derselben Seite buchbar.

Ein letzter Satz an die Menschen, die gerade pflegen und diese Folge vielleicht spätabends hören, weil tagsüber keine Zeit war. Was Sie leisten, ist Arbeit. Sie dürfen dafür bezahlt werden. Und Sie dürfen sich Hilfe holen.

In der nächsten Folge sprechen wir genau darüber: über Entlastung, Ferienbetten und den Schutz vor dem Burnout in der Pflege.

Bis dahin: Achten Sie auch auf sich selbst.

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