Grundversicherung · Klar erklärt

Selbstbehalt Krankenkasse: 10 Prozent bis maximal 700 Franken

Die Franchise ist aufgebraucht — und trotzdem bleibt ein Anteil offen. Das ist der Selbstbehalt, der zweite Teil Ihrer Kostenbeteiligung in der Grundversicherung.

Hier erfahren Sie, wann der Selbstbehalt greift, wo seine Obergrenze liegt und wie er mit der Franchise zusammenspielt.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist Ihr prozentualer Anteil an den gedeckten Behandlungskosten, nachdem die Franchise aufgebraucht ist. Er beträgt grundsätzlich 10 Prozent.

Beispiel: Bei CHF 1’000 Behandlungskosten und einer Franchise von CHF 300 bezahlen Sie zuerst CHF 300. Von den verbleibenden CHF 700 übernehmen Sie 10 Prozent, also CHF 70. Die Krankenkasse bezahlt CHF 630.

Anders als die Franchise können Sie den gesetzlichen Selbstbehalt nicht wählen.

10 Prozent, höchstens 700 Franken im Jahr

Der Selbstbehalt ist pro Kalenderjahr begrenzt:

Versicherte PersonMaximaler Selbstbehalt
Erwachsene ab 18 JahrenCHF 700
Kinder und Jugendliche unter 18 JahrenCHF 350

Nach Erreichen der Obergrenze entfällt der weitere Selbstbehalt für gedeckte Leistungen der Grundversicherung. Der separate Spitalbeitrag kann weiterhin anfallen.

Franchise+ Selbstbehalt= maximale Kostenbeteiligung
CHF 300CHF 700CHF 1’000
CHF 500CHF 700CHF 1’200
CHF 1’000CHF 700CHF 1’700
CHF 1’500CHF 700CHF 2’200
CHF 2’000CHF 700CHF 2’700
CHF 2’500CHF 700CHF 3’200

Bei einem stationären Spitalaufenthalt kommen grundsätzlich CHF 15 pro Tag hinzu.

Franchise, Selbstbehalt und Prämie: Was greift wann?

  1. Prämie: Sie bezahlen sie jeden Monat, unabhängig von medizinischen Leistungen.
  2. Franchise: Diesen Betrag tragen Sie zuerst selbst. Erwachsene wählen eine Franchise zwischen CHF 300 und CHF 2’500.
  3. Selbstbehalt: Danach übernehmen Sie grundsätzlich 10 Prozent bis zur jährlichen Obergrenze.

Ein Rechenbeispiel über ein Jahr

Eine erwachsene Person hat eine Franchise von CHF 300 und Behandlungskosten von CHF 3’000. Sie bezahlt CHF 300 Franchise plus CHF 270 Selbstbehalt. Ihr Anteil beträgt CHF 570, die Krankenkasse übernimmt CHF 2’430.

Bei CHF 10’000 Behandlungskosten wäre der rechnerische Selbstbehalt höher als CHF 700. Wegen der Obergrenze bleibt die Kostenbeteiligung bei CHF 1’000: CHF 300 Franchise plus CHF 700 Selbstbehalt.

Sonderfälle: Kinder, Mutterschaft und Medikamente

Kinder: Unter 18 Jahren beträgt der maximale Selbstbehalt CHF 350. Die ordentliche Franchise ist CHF 0; freiwillig kann eine höhere Franchise gewählt werden.

Mutterschaft: Für besondere Mutterschaftsleistungen fällt keine Kostenbeteiligung an. Vom Beginn der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt sie auch bei allgemeinen medizinischen Leistungen.

Medikamente: Grundsätzlich gelten 10 Prozent. Bei bestimmten im Verhältnis zu vergleichbaren Präparaten zu teuren Arzneimitteln gilt seit 2024 ein erhöhter Selbstbehalt von 40 Prozent. Das kann Originalpräparate, Generika und Biosimilars betreffen; entscheidend ist die Kennzeichnung in der Spezialitätenliste.

Lässt sich beim Selbstbehalt sparen?

Der gesetzliche Prozentsatz lässt sich nicht frei ändern. Ihre gesamten Jahreskosten können Sie aber beeinflussen:

  • Ein passendes Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell kann die Prämie senken.
  • Die Franchise sollte zu Ihren erwarteten Gesundheitskosten passen.
  • Bei Medikamenten lohnt sich die Nachfrage nach einer preisgünstigeren Alternative.

Sie möchten die Krankenkasse wechseln? Prüfen Sie zuerst Prämie, Modell und Franchise gemeinsam. Mehr dazu hören Sie auch im Podcast zur Modelloptimierung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Krankenkasse?

Er beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Kosten, die über Ihre Franchise hinausgehen. Pro Kalenderjahr sind es höchstens 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder unter 18 Jahren.

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Die Franchise tragen Sie zuerst vollständig selbst. Danach bezahlen Sie grundsätzlich 10 Prozent der weiteren Kosten. Die Franchise können Sie wählen, den gesetzlichen Selbstbehalt nicht.

Wann muss ich keinen Selbstbehalt mehr zahlen?

Wenn die Jahresobergrenze erreicht ist, entfällt der weitere Selbstbehalt für gedeckte Leistungen der Grundversicherung. Ausnahmen wie der separate Spitalbeitrag bleiben möglich.

Gilt der Selbstbehalt auch in der Zusatzversicherung?

Diese Regeln gelten für die obligatorische Grundversicherung. Zusatzversicherungen haben eigene Bedingungen gemäss Vertrag.

Wird der Selbstbehalt auf das nächste Jahr übertragen?

Nein. Franchise und Selbstbehalt werden pro Kalenderjahr berechnet und beginnen am 1. Januar neu.

Was ist der Spitalbeitrag?

Bei einem stationären Spitalaufenthalt kommen grundsätzlich 15 Franken pro Tag hinzu. Dieser Beitrag wird separat verrechnet; gesetzliche Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder und bestimmte Mutterschaftsleistungen.

Welche Franchise passt zu Ihnen?

Wir rechnen Ihre Varianten gemeinsam durch — kostenfrei und unverbindlich.

Prämien vergleichenFranchise prüfen